Schwerpunkt Wirtschaftsrecht
Seit Gründung der Kanzlei 1976 bilden zivilrechtliche und insbesondere wirtschaftsrechtliche Themen den Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten in Vertragsverhandlungen, in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Insbesondere Fragen aus dem Arbeits-, Insolvenz- und Steuerrecht machen den Kern unserer anwaltlichen Tätigkeit und Beratung aus. Daneben bearbeiten wir auch Mandate aus dem Handels-, Gesellschafts-, Miet- und Erbrecht.
Arbeitsrecht
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit sind arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten und bei außergerichtlichen Verhandlungen. Wir beraten zu Themen wie Betriebsvereinbarungen, Ausgestaltung Arbeitsvertrag, Sozialpläne und vertreten die Interessen unserer Mandanten im Falle einer Kündigungsschutzklage. Rechtsanwalt Dr. Max-Reinhard Winter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat zu einem arbeitsrechtlichen Thema promoviert.
Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht ist das Rechtsgebiet, auf das unser gesamtes Team spezialisiert ist. Jeder Rechtsanwalt in unserem Büro ist zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht. Wir werden von mehreren Gerichten in Norddeutschland als Insolvenzverwalter, Gutachter und Treuhänder in Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen bestellt. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen, die sich selbst in finanzieller Schieflage befinden oder mit zahlungsunfähigen Schuldnern zu tun haben, zu Themen wie Forderungsausfall, Geschäftsführerhaftung oder Insolvenzanfechtung.
Steuerrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Wir unterstützen bei der Buchhaltung und erstellen auf Wunsch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen. Die Rechtsanwälte Uwe Bendig und Julius Winter sind Fachanwälte für Steuerrecht. Rechtsanwalt Dr. Max-Reinhard Winter ist vereidigter Buchprüfer.
Zivilrecht
Wir vertreten und beraten unsere Mandanten in fast allen zivilrechtlichen Belangen.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen zu Fragen aus dem Handels- und Gesellschaftrecht. Wir erarbeiten Gesellschaftsverträge und unterstützen unsere Mandanten umfassend bei der Gründung oder Liquidation von Gesellschaften.
Auch in erbrechtlichen Angelegenheiten stehen wir unseren Mandanten bei, etwa bei der Ausarbeitung eines Testaments oder der Prüfung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Wir sind als Testamentsvollstrecker tätig.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei Problemen im Bereich des Vertrags- und Mietrechts. Wir entwerfen und überprüfen Verträge und setzen für unsere Mandanten Ansprüche aus Miet- und sonstigen Verträgen durch.